Steuern? Wir machen das.

Leistungen der VLH

Als Lohnsteuerhilfeverein erstellen wir Ihre Steuererklärung und holen das optimale Steuerergebnis für Sie heraus. Und das ist noch nicht alles: 

  • Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung und berücksichtigen dabei alle Steuervorteile, die Ihnen zustehen.
  • Wir beraten Sie das ganze Jahr über zu sämtlichen Einkommensteuerfragen.
  • Wir stellen für Sie alle Anträge auf Steuerermäßigungen.
  • Wir unterstützen Sie bei der Steuerklassenwahl.
  • Wir beraten Sie zu Kindergeld und Riester-Zulagen.
  • Wir berechnen Ihre voraussichtliche Steuerrückerstattung oder -nachzahlung.
  • Wir prüfen Ihren Steuerbescheid und legen im Zweifel Einspruch für Sie ein.
  • Wir übernehmen für Sie die komplette Kommunikation mit dem Finanzamt.
  • Und im Streitfall vertreten wir Sie sogar vor dem Finanzgericht.

 

Diese Leistungen stehen Ihnen als VLH-Mitglied das ganze Jahr zur Verfügung – und zwar ohne Zusatzkosten. Sie zahlen dafür einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, der sich nach Ihren Jahreseinnahmen richtet.

Gute Gründe für die VLH

Für Sie heißt das:

  • Wir sind Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein
  • Ihre Einkommensteuererklärung wird von Steuerexpertinnen und -experten gemacht und das zu einem fairen Beitrag.
  • Ihre persönliche VLH-Beratungsstelle ist bei Ihnen in der Nähe und bei Fragen immer für Sie da.
  • Sie erhalten mehr Zeit und Sicherheit und können sich um wichtigere Dinge kümmern.


Wen wir beraten dürfen

Im Rahmen einer Mitgliedschaft erstellen wir die Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer, Beamte, Auszubildende, Studierende, Rentner, Pensionäre und Unterhaltsempfänger nach § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz (StBerG). Auch bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalerträgen sind wir in vielen Fällen der geeignete Dienstleister für Sie.

Das heißt aber auch: Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Tätigkeit und umsatzsteuerpflichtigen Einkünften dürfen wir leider nicht beraten. So steht es im Steuerberatungsgesetz. Hier unsere gesetzliche Beratungsbefugnis.